Alle Teilnehmenden der Fachgruppe sowie
der Chatgruppe kennen und akzeptieren diesen Verhaltenscodex, der ausschlaggebend für ihr individuelles Handeln ist und den sie auch gegenüber anderen repräsentieren, indem z.B. ein Fehlverhalten
freundlich, bestimmt und direkt angesprochen wird.
Dieser CODEX ist vom Leitungsteam der Fachgruppe erstellt. Rückfragen oder Hinweise werden gern entgegengenommen.
Das Wohl der Vögel und der Schutz ihrer Lebensräume stehen ÜBER jeglichen individuellen
Interessen aller Art. Die Einhaltung geltenden Rechts, insbesondere BNatG, ThNatG, wird von allen Mitgliedern in vollstem Umfang eingefordert. Verstöße und Gefährdungen werden zuständigen
Behörden mitgeteilt.
DISTANZ HALTEN
Um Vögel und andere Lebewesen in ihren Lebensräumen nicht zu beeinträchtigen, halten wir eine ausreichend große Beobachtungsdistanz ein.
KLANGATRAPPEN UNTERLASSEN
Der Einsatz von Klangatrappen ist generell verboten. Für das Abspielen müssen Sondergenehmigungen eingeholt werden.
FOTOGRAFIE UND AUFNAHMEN
Wir unterlassen Aufnahmen, wenn negative Auswirkungen zu erwarten sind. Wir verzichten auf Blitz und Beleuchtung bei Foto- und Filmaufnahmen. Tarnzelte stellen wir in Schutzgebieten nur in Absprache mit den zuständigen Fachbehörden auf.
DROHNEN
Vögel reagieren auf Drohnen mit Flucht und Panik. Drohnen werden deshalb zur Beobachtung oder Dokumentation nicht an Brutstätten eingesetzt.
Die Benutzung von Drohnen in Gebieten mit Schutzstatus ist verboten!
VERBREITUNG VON MELDUNGEN
Wir gehen mit unseren Beobachtungen verantwortungsvoll um und überlegen, ob eine Verbreitung sinnvoll ist (Foren, soziale Medien, Whatsapp-Gruppen ...). Sensible Beobachtungen geben wir „geschützt“ bei www.ornitho.de ein (Brutplätze, Schlafplätze, bedrohte Arten ...).
Wir pflegen einen sensiblen Umgang mit sozialen Medien. Tiere dienen nicht der Selbstrepräsentation und des Wettbewerbs. Wir unterlassen das Posten von Aufnahmen von gestressten oder gestörten Tieren. Auch im Social Media-Bereich sind wir Vorbild und sorgen ggf. für Aufklärung.
Nachfolgend sind Beispiele gelistet, von denen wir uns im social media post distanzieren:
Tiere mit geweiteten Augen durch Blitz oder sonstige Störungen, Auflauern oder durch Ausreizung der Fluchtdistanz
Nahaufnahmen von Brutplätzen und Jungvögeln
Installation von Wildtierkameras an Brutstätten während der Brutzeit
Veröffentlichung von Vogelfang-Methoden, z.B. im Rahmen von Beringungs-Aktionen, um unsachgemäßes Nachahmen in jedem Falle zu unterbinden
Aufnahme von Orten, die ohnehin nicht betreten werden dürfen (z.B. gesperrte Wege in Naturschutzgebieten).
VERHALTEN IM GELAENDE
Wir bleiben auf den offiziellen Wegen und Pfaden, ohne den Lebensraum von Vögeln oder anderer Tieren zu beeinträchtigen.
Wir verursachen keinen unnötigen Lärm.
Wir nehmen besondere Rücksicht an sensiblen Stellen, wie Nist-, Mauser-, Schlaf-, Nahrungs-, Rast- oder Balzplätzen.
Wir beachten neben dem Schutz der Brutvögel, dass besonders Zugvögel ausreichend Zeit und Abstand zum Ruhen und Fressen brauchen, da sie oft erschöpft und hungrig sind.
Wir nutzen vorhandene Beobachtungseinrichtungen (z.B. extra erbaute Beobachtungstürme), denn hier sind die Vögel durch Gewöhnung häufig weniger störungsanfällig und sehr gut zu beobachten.
Wir beachten alle Vorgaben des Naturschutzes (insbesondere von Bundes- und Landesnaturschutzgesetz, Nationalparkgesetz, Naturschutzgebietsverordnungen), z.B. die Betretungsverbote in Schutzgebieten.
VERHALTEN GEGENÜBER MENSCHEN
Wir respektieren die Privatsphäre von Anwohnern. Um Störungen von Anwohnern zu vermeiden, gehen wir sensibel mit der Verbreitung von Beobachtungen um, die auf privaten Grundstücken oder in deren Nähe erfasst wurden (z.B. in Vorgärten).
Wir halten uns an Betretungsverbote auf Privatbesitz, bleiben auf Pfaden, Straßen etc. und versperren keine Wege. Wir parken nur auf dafür vorgesehenen und geeigneten Flächen.
VERHALTEN IN GRUPPEN
Alle Gruppenmitglieder respektieren die Interessen, Rechte und Talente der anderen Teilnehmenden. Bereiche, die nicht für Gruppen geeignet sind, werden nicht besucht.
Die Gruppengröße muss den Gegebenheiten des Schutzgebiets entsprechen.