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Vogel des Monats Februar 2025 - Buchfink

Buchfink
© Christoph Moning

Die fünfzehnte bundesweite NABU-Zählaktion „Stunde der Wintervögel“ ist am 12. Januar 2025 zu Ende gegangen. Mit reichlich 2.000 Sichtungen steht der Buchfink, „unser“ Vogel des Monats Februar 2025, auf Platz 11 der von Haussperling (ca. 18.000), Kohlmeise (ca. 14.000) und Blaumeise (ca. 11.000) angeführten Rangliste Thüringens.


Auch wenn im Vorjahr die ehrenamtlichen Zähler in ganz Deutschland ein um etwa 20 % höheres Ergebnis vermeldet hatten, ist derzeit nicht von einer Bestandsgefährdung auszugehen. Der Buchfink gilt aus wissenschaftlicher Sicht mit geschätzt 230 Millionen Brutpaaren (davon in Deutschland 8 bis 10 Millionen) als einer der häufigsten Vögel Europas. Der Lebensraum erstreckt sich dabei von der nördlichen Waldgrenze bis in den südlichen Mittelmeerraum.

Mit Ausnahme des Nordafrikanischen Buchfinks (Fringilla coelebs africana), der bis heute ein scheuer Waldbewohner geblieben ist, nutzen die Buchfinken eine breite Vielfalt von Lebensräumen – überall dort, wo es Bäume gibt. In Gärten, Wäldern, Parkanlagen finden sie ganzjährig ihre Nahrung wie Körner, Samen (so z.B. die „namensgebende“ Lieblingsspeise Bucheckern) und in der Aufzuchtzeit des Nachwuchses auch tierische Eiweißnahrung, also kleine Insekten oder Larven.


In unseren Breiten sind Buchfinken sogenannte „Teilzieher“. Vor allem die älteren Buchfinkenmännchen überwintern und lassen sich dann unter anderem auch an den von Menschen angelegten Futterstellen beobachten. Die jüngeren Männchen suchen wärmere Regionen auf - so wie auch die Weibchen, welche jedoch im Frühjahr erst einige Zeit nach den Männchen in ihre Brutgebiete zurückkehren. Dieser mehrere Wochen dauernde Strohwitwerstand der Buchfinkmännchen erklärt den wissenschaftlichen Artnamen Fringilla coelebs („im Zölibat lebend“).
Mit seinem Zweitnamen „Edelfink“ wird bereits beschrieben, dass sich der etwa 14 bis 16 cm große Buchfink - und hierbei insbesondere das Männchen - durch bemerkenswerte Farbenfreude auszeichnet: Scheitel und Nacken sind graublau, Gesicht und Bauch rostrot gefärbt.


Aber nicht nur anhand dieses fast unverwechselbaren Aussehens der Männchen ist der Buchfink recht eindeutig zu erkennen. Oft schon im Spätwinter lässt sich der das Revier revierende Gesang der Männchen („Hähne“) gut vernehmen: eine abfallende Tonfolge, beendet mit dem „Finkenschlag“ am Ende. Bemerkenswert ist, dass der „Finkenschlag“ je nach Region in einem anderen, angelernten Lokaldialekt klingen kann - was selbst einige Fachleute schon verwirrt haben soll.
Die besondere Lernfähigkeit und ihre Ruffreudigkeit in Verbindung mit einem ausgeprägten Revierverhalten führten dazu, dass man im 19. Jahrhundert Buchfinkenmännchen als Käfigvögel hielt und gezielt züchtete, um sie für Gesangswettbewerbe auszubilden. Beim „Wettsingen“ wurden dann die mit einem Tuch verdeckten Käfige der rufenden Männchen immer enger zueinander gerückt und das Konkurrenzverhalten forciert. Sieger wurde der Hahn, dessen Gesang angesichts der sich dem eigenen Revier nähernden Mitbewerber am längsten cool blieb und seine Stimme bis zum Schluss durchsetzen konnte.
Buchfinken brüten im Zeitraum April bis Juni - meist zweimal auf jeweils 4 bis 5 Eiern. Die Brutdauer wird mit ca. 11 bis 13 Tagen, die Nestlingszeit mit 13 bis 14 Tagen angegeben. Nicht selten überlebt die erste Brut nur dann, wenn die als Neststandort dienenden Gehölze bereits ausreichend belaubt sind und somit einen guten Sichtschutz bieten.
Die oben getroffene positive Einschätzung der Bestandssituation betrifft die Buchfink-Populationen in fast allen europäischen Ländern – eine Ausnahme bildet Italien: Hier hält sich vielerorts bis heute die „Tradition“ des als „Ausnahmeregelung“ deklarierten Vogelfanges mit Stell- und Schlagnetzen, Leimruten und anderen Fallen. Zu den Opfern in dieser meist von September bis Ende Januar dauernden „Jagdsaison“ gehören auch zahlreiche durch EU-Richtlinien geschützte Vogelarten wie Buchfinken, Kernbeißer, Bergfinken, Baum- und Wiesenpieper - darunter auch unsere Zugvögel.


Dass sich unter den Opfern nachweislich auch zahlreiche Zugvögel aus anderen Ländern befinden, macht sicher nicht nur diejenigen unter uns nachdenklich, die sich mit hohem persönlichen Einsatz in ihrer Freizeit um jeden verletzten Wildvogel kümmern oder sich für die Gestaltung und den Erhalt der natürlichen Lebensräume hierzulande einsetzen. Es ist aber auch gut zu wissen, dass es Ehrenamtliche aus vielen Ländern gibt, die sich seit Jahren vor Ort - teils unter enormen persönlichen Gefahren – diesen Methoden entgegenstellen.


ROM taz | Es ist eine Erfahrung, die deutsche Toskana- oder Umbrien-Touristen im Herbst immer wieder machen: Kaum wollen sie statt einer historischen Besichtigungstour in irgendeinem netten Städtchen einen romantischen Waldspaziergang unternehmen, ist der Spaziergang auch schon zu Ende: Büchsenlärm aus allen Himmelsrichtungen statt Vogelgezwitscher lassen es den meisten geraten scheinen, überstürzt den Rückweg anzutreten.
Der Krach signalisiert: In Italien ist Jagdsaison. Und südlich des Brenners sind auch zahlreiche durch EU-Richtlinien geschützte Vogelarten wie Buchfinken, Kernbeißer, Bergfinken, Baum- und Wiesenpieper für den Abschuss freigegeben.
"Am schlimmsten sind die Lombardei und Venetien", schimpft Antonino Morabito, der beim Umweltverband Legambiente für bedrohte Tierarten zuständig ist. Die Regionen missbrauchen ein Instrument, das auch in der EU-Richtlinie vorgesehen ist: In besonderen Fällen können sie Ausnahmeregelungen verabschieden. Drei Gründe sind angegeben: Sicherheitsprobleme, Schäden für die Landwirtschaft und schließlich die Verteidigung bestimmter Jagdtraditionen - allerdings bloß, wenn eine verlässliche Schätzung über die Auswirkungen zum Beispiel auf Zugvogelarten vorliegt. Die aber hat in Italien nie jemand erstellt.
"Die Ausnahmeregelungen sind - wie der Name sagt - ein Ausnahmeinstrument", erklärt Morabito. "Doch die Regionen machen die Ausnahme zur Regel und verabschieden jedes Jahr ein Gesetz, das den Jägern Tür und Tor öffnet." Seit 2006 läuft ein EU-Vertragsverletzungsverfahren. Eine Verurteilung Italiens gilt als wahrscheinlich.
Trotzdem machten die Lombardei oder Venetien "in denkbar frechster Manier" weiter, so Morabito. Schließlich sind Jäger Wähler, und in Italien holen Hunderttausende am Wochenende die Flinte aus dem Schrank. Das Jagdrecht ist napoleonisch-demokratisch. Jagdpächter wie in Deutschland sind unbekannt. Jeder darf losziehen, wenn er sich auf dem Gemeindeamt eine Jagdlizenz besorgt hat. Und er darf in jedem Wald, auf jedem Feld jagen, ohne dass deren Besitzer das untersagen könnten.
Mit dieser Lobby will sich kaum eine Region anlegen. So zogen dieses Jahr gleich 15 der 20 Regionen die Eröffnung der Jagdsaison vom gesetzlich festgelegten dritten Sonntag des September auf den Monatsanfang vor. Bis Ende Januar wird diese Saison allein in der Lombardei mindestens 650.000 unter Schutz stehende Zugvögel das Leben kosten, womöglich weit mehr.
Umweltschützer Morabito berichtet von Websites, auf denen Regionalpolitiker des auch in Rom regierenden Berlusconi-Lagers ihre Klientel auffordern, in den Abschussberichten geschützte Vögel zu verschweigen, damit es kein Problem mit der Quote gibt. Tarnhüttenjäger dürfen sich darüber freuen, dass die Behörden ihnen tausende lebende Lockvögel zur Verfügung stellen, die in staatlich genehmigten Netzfanganlagen gefangen und anschließend gratis an die Zugvogeljäger verteilt wurden.
"Das Ganze ist ein staatlich organisiertes Massaker, das die Schutzbemühungen in Deutschland und anderen EU-Ländern ad absurdum führt", kritisiert Heinz Schwarze, Vorsitzender des deutschen Komitees gegen den Vogelmord. Doch sosehr sich das Komitee, das auch jetzt wieder einige Dutzend Mitglieder nach Norditalien ausgesandt hat, ins Zeug legt, so wenig bewegt die Nachricht die italienische Öffentlichkeit: Die Jagd und der mit ihr einhergehende staatlich legitimierte Missbrauch von EU-Vorschriften ist hier einfach kein Thema.
Und wenn es nach der Koalition von Regierungschef Silvio Berlusconi geht, sollen es Italiens Waidmänner demnächst noch besser haben. Dem Senat liegt bereits ein neuer Gesetzentwurf vor, der ihnen noch mehr Freiheiten einräumt. So soll die Jagd auch auf den bisher gesperrten Staatsländereien und an den für Zugvögel höchst wichtigen Alpenpässen zulässig sein. Außerdem soll die Schießerei demnächst bis zu einer halben Stunde nach Sonnenuntergang genehmigt werden, und auch das Ballern von Booten aus soll gestattet werden.