Folgende nachgenannte Institution erhalten dieses Schreiben:
UNB Jena, KSJ, KIJ, TLUBN Ref. 41, NABU Thüringen, BUND
Sehr geehrte Damen und Herren,
uns liegt eine Anfrage vor, dass zur Errichtung eines Hotels auf dem Gebiet im Bereich des Parkplatzes hinter dem Volksbad/Mathilde-Vaerting-Straße am 05.02.2025 folgende Bäume gefällt werden
sollen:
- Rosskastanie Aesculus hippocastanum
- Eiche Quercus spec.
- Buche Fagus spec.
- Wallnuss Juglans regia
Innerhalb unserer Zusammenarbeit mit der UNB Jena haben wir erste Informationen zu den Bäumen, deren vormaliger Beschaffenheit, sowie zu den bisher erteilten Genehmigungen einschließlich der
beauftragten Ersatzpflanzungen eingeholt.
Während unserer Begehung vor Ort am 25.01.2025 haben wir bei der Inspektion der o.g. Bäume folgendes festgestellt und dokumentiert:
Die Eiche enthält mindestens ein Nest der Art Ringeltaube Columba palumbus aus dem vergangenen Brutjahr.
Die Kastanie beherbergt einen angestammten Nistplatz der Rabenkrähe Corvus Corone, der in den vergangenen Brutjahren erfolgreich besetzt wurde und in diesem Brutjahr bereits jetzt (Stand
25.01.2025) wiederum besetzt ist. Gemäß Peter Südbeck et. al.: Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands, Radolfzell 2005, S. 643, erfolgt die Besetzung der Brutreviere der
Rabenkrähe „Januar bis März“ (a.a.O.).
Dieser Tatbestand ist bereits dokumentiert auf der bundesweiten/internationalen Meldeplattform ornitho.de vom Dachverband Deutscher Avifaunisten (DDA) e.V. (s. u. https://www.dda-web.de). Die
Meldung ist mit entsprechendem Brutzeitcode hinterlegt.
Status Rabenkrähe – besonders geschützt
Die Rabenkrähe ist 1979 in die EU Vogelrichtlinie aufgenommen worden und hat den Status besonders geschützt. Schutzstatus nach §7 Abs. 2 Ziff. 12 und 13 b)bb) Bundesnaturschutzgesetz. Verbote nach § 44 Abs. 1 und Abs. 2 BNatSchG
Rechtsgrundlage
BNatSchG Abschnitt 3 – Besonderer Artenschutz § 44 Vorschriften für besonders geschützte und bestimmte andere Tier- und Pflanzenarten Abs. 1
„Es ist verboten, […] 3. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören.“
Fazit
Eine Fällung der Kastanie zum geplanten Termin, 05.02.2025, würde somit den nachgenannten Tatbestand erfüllen:
- Zerstörung einer angestammten Fortpflanzungsstätte der besonders geschützten Art Rabenkrähe Corvus Corone
- Auslöschung einer in 2025 bereits besetzten Fortpflanzungsstätte durch eine besonders geschützte Art infolge eines zu spät angesetzten Fällungstermins.
Ein Verweis auf evtl. Ausnahmegenehmigungen zum Fällen, insbesondere dass „Gefahr im Verzug“ sei, z.B. infolge der Beschaffenheit des Baumes, ist aus unserer Sicht nicht gegeben, da die im
Gutachten der UNB Jena von 2018 angeführten Mängel (Höhlungen) zum einen weithin verwachsen sind, zum anderen der z.Zt. vorfindliche Knospenaustrieb auf eine solide Grundvitalität des Baumes
schließen lässt. Einschränkungen in der Baumstatik sind nicht erkennbar. Eine neuerliche Prüfung durch entsprechende behördliche Gremien wird empfohlen.
Wir bedauern ausdrücklich, dass sich infolge des signifikant zu spät angesetzten Fälltermins diese Konflikte ergeben! Wir möchten gleichzeitig ausdrücklich darauf hinweisen, dass wir für
zukünftige Projekte sehr gern beratend zur Seite stehen, um Ihr Ansinnen für den Naturschutz und ein erfolgreiches Projektbestreben mit den uns zur Verfügung stehenden Kompetenzen zu
unterstützen.
Mit freundlichen Grüßen
Maximilian Schätz
Vorstandsvorsitzender
NABU KV Jena e.V. F
Holger Kirschner
Fachgruppenleiter Ornithologie im NABU KV Jena
Ornitho Regionalkoordinator Jena & Saale-Holzland-Kreis, Dachverband Deutscher Avifaunisten (DDA) e.V.
Update 01.02.2025
Die Untere Naturschutzbehörde (UNB) Jena hat den Fall geprüft und eine Fällung aller Bäume wird nicht stattfinden. Besonders die Kastanie ist in einem besseren Zustand als vom Gutachten aus dem Jahr 2018 prognostiziert.
JenaTV berichtete: https://www.jenatv.de/mediathek/78756/Buergerinitiative_will_Baeume_am_Volksbad_retten.html