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Glashaus im Paradies - Offener Brief

Vogelschlag am Glashaus in Jena

 Update vom 14.05.2025:

 

Nach aktuellem Stand hat die Denkmalschutzbehörde dem Einsatz von Vorhängen zugestimmt, die innen vor den Glasflächen angebracht werden sollen. Sowohl der NABU als auch die Untere Naturschutzbehörde (UNB) kritisieren diese Lösung deutlich: Innenliegende Vorhänge bieten keinen ausreichenden Schutz, da sie Reflexionen auf der Außenseite der Scheiben nicht verhindern – ein Hauptgrund für Vogelkollisionen.

 

Zudem ist wissenschaftlich belegt, dass nicht jede Farbe oder jedes Muster bei Vorhängen die gewünschte Wirkung erzielt. Die Denkmalschutzbehörde hat jedoch effektive Maßnahmen mit nachgewiesener Wirksamkeit, wie außenliegende Schutzsysteme oder spezielle Markierungen, abgelehnt.

 

Laut KIJ wurden die Vorhänge zwar bereits bestellt, jedoch bislang nicht installiert. Nach unseren Informationen liegt noch kein konkreter Liefertermin vor. Da sich dieser Zustand seit Wochen nicht verändert hat, halten wir diese Ankündigung für nicht glaubwürdig.

 

Der Schutz von Vogelarten darf nicht weiter verzögert oder durch unzureichende Maßnahmen gefährdet werden.

 

👉 Setzen Sie ein Zeichen für den Vogelschutz!

Jede*r, der sich um den Erhalt unserer Artenvielfalt sorgt, kann sich direkt an den Kommunalen Immobilien Jena (KIJ) wenden und wirksame, wissenschaftlich fundierte Maßnahmen zum Schutz der Vögel einfordern. Jede Stimme zählt!


 Sehr geehrter Herr Dr. Nitzsche,

 

 

die NABU Wildvogelhilfe Jena und der NABU Kreisverband Jena e.V. möchten Sie auf ein dringendes Anliegen aufmerksam machen, das den Schutz der Vogelwelt in unserer Stadt betrifft. Seit Anfang des Jahres 2024 ist uns bekannt geworden, dass das Glashaus im Paradiespark eine gefährliche Todesfalle für zahlreiche Vögel darstellt.

 

Die großflächigen Glasfronten des Gebäudes sind für Vögel im Flug nahezu unsichtbar. Dies führt regelmäßig zu Kollisionen, die oft tödlich enden und zu schweren Verletzungen wie Genickbrüchen oder inneren Blutungen führen. Um das Ausmaß dieses Problems zu erfassen, haben wir zu Jahresbeginn ein intensives Monitoring durchgeführt. Bereits nach kurzer Zeit wurden die gesetzlichen Grenzwerte für Vogelschlag deutlich überschritten, was den Eigentümer verpflichtet, gemäß den Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes und der EU-Vogelschutzrichtlinie, geeignete Schutzmaßnahmen zu ergreifen.

 

In dem Bestreben, eine einvernehmliche Lösung zu finden, haben wir uns am 13. März 2024 gemeinsam mit der Unteren Naturschutzbehörde und mit Vertretern der Kommunalen Immobilien Jena (KIJ) getroffen. Leider stießen unsere Vorschläge bei den KIJ auf wenig Verständnis. Es wurden Bedenken hinsichtlich des Denkmalschutzes und der architektonischen Einzigartigkeit des Gebäudes geäußert. Dennoch möchten wir betonen, dass der Schutz bedrohter Tierarten durch europäisches Recht priorisiert wird und daher Vorrang vor anderen Interessen hat.

 

Wir haben den KIJ mehrere Monate Zeit gegeben, um Maßnahmen zum Schutz der Vögel zu planen und umzusetzen. Bis heute, neun Monate später, haben wir jedoch keine Rückmeldung erhalten. Zudem wurde eine beschädigte Scheibe ersetzt, ohne notwendige Schutzmarkierungen anzubringen. Dies erweckt den Eindruck, dass seitens der KIJ keine Bereitschaft besteht, die erforderlichen Schritte zum Schutz der Vogelwelt einzuleiten.

 

Angesichts der Dringlichkeit des Problems appellieren wir an Sie, sich für den Schutz der Vögel am Glashaus im Paradies einzusetzen. Es gibt zahlreiche effektive Lösungen, wie zum Beispiel spezielle Folien oder Muster auf den Glasflächen, die das Risiko von Vogelkollisionen erheblich reduzieren können.

 

Wir bitten Sie eindringlich, dieses Anliegen zu prüfen und sich für eine schnelle Umsetzung von Schutzmaßnahmen stark zu machen. Sollte keine zeitnahe Lösung gefunden werden, sehen wir uns gezwungen, alle uns zur Verfügung stehenden rechtlichen Schritte zu erwägen, um die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz der Vogelwelt sicherzustellen.

 

Hintergrundinformationen

 

Statistische Daten: Jährlich sterben in Deutschland schätzungsweise bis zu 100 Millionen Vögel durch Kollisionen mit Glasflächen. Allein in diesem Jahr waren es am Glashaus 24 von uns dokumentierte Fälle und nach einer Hochrechnung des VTO ~200.

Rechtliche Grundlagen: Der Schutz von Vögeln ist unter anderem in der EU-Vogelschutzrichtlinie, dem Bundesnaturschutzgesetz (§44) und dem Tierschutzgesetz (§17 TierSchG) verankert.

Mögliche Lösungen: Es existieren bewährte Maßnahmen wie Muster, die für Menschen kaum sichtbar sind, aber von Vögeln wahrgenommen werden können. Abzusehen ist hingegen von UV-Beschichtungen oder dem Anbringen von Silhouetten, da diese nachgewiesenermaßen wirkungslos sind.

Wir hoffen auf Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung in dieser wichtigen Angelegenheit zum Wohle der Natur und der Artenvielfalt in unserer Stadt. Sollten zeitnah keine wirksamen Maßnahmen getroffen werden, so sehen wir uns gezwungen rechtliche Schritte einzuleiten.

 

 

Mit freundlichen Grüßen,

 

Maximilian Schätz, Anna-Josefine Sonntag & Madleen Schätz
Vorstand
NABU Kreisverband Jena e.V.

 

 


Dieser offene Brief wurde an folgende Empfänger versendet:

Oberbürgermeister der Stadt Jena, KIJ, Denkmalamt der Stadt Jena, Untere Naturschutzbehörde der Stadt Jena, Die Grünen Jena, Jenaer Nachrichten, Redaktion OTZ, Redaktion TLZ, dem Pächter des Objekts, dem VTO sowie weiteren NABU internen Gliederungen.